GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Wir empfehlen Ihnen, diese Geschäftsbedingungen für spätere Bezugnahmen auszudrucken.

1. Geltungsbereich.Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die bereits bestehenden und zukünftigen geschäftlichen Beziehungen zwischen Monotype Imaging Inc. (auf die zusammen mit deren verbundenen Unternehmen unter der Bezeichnung „Monotype“ Bezug genommen wird) und Ihnen („Sie“, „Ihnen“ oder „Kunde“). Von Ihnen verwendete zusätzliche oder damit nicht im Einklang stehende Bedingungen, einschließlich aller Geschäftsbedingungen, die auf einem durch Sie übermittelten Bestellschein angegeben sind, sind für Monotype nicht verbindlich, es sei denn, Monotype erklärt sich mit diesen schriftlich ausdrücklich einverstanden.
   
2. Vollständiges Vertragswerk. Preisangaben oder Preisinformationen von Monotype sind unverbindlich und unterliegen Änderungen ohne vorherige Ankündigung, es sei denn, ein Angebot wurde als verbindlich bezeichnet. Mündliche Absprachen zwischen Ihnen und Monotype müssen schriftlich durch Monotype bestätigt werden, und ein zwischen Ihnen und Monotype geschlossener Vertrag wird erst dann wirksam, wenn Monotype diesen schriftlich akzeptiert hat (z.B. durch eine Auftragsbestätigung, durch die der Auftrag endgültig festgelegt wird) oder wenn der Auftrag ausgeführt wird (z.B. durch Lieferung, Download oder dadurch, dass Sie eine Verbindung zur Software aufbauen). Soweit gesetzlich zulässig, behält sich Monotype das Recht vor, Fehler in ihren Angeboten, Rechnungen und Mitteilungen, wie etwa Rechtschreibfehler oder Rechenfehler, zu korrigieren. Sowohl Sie als auch Monotype sind gegenseitig verpflichtet, gemeinsam auf die uneingeschränkte Wirksamkeit Ihres Vertrags hinzuarbeiten.
   
3. Abtretung. Soweit nicht in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Monotype abweichend gpreg_matchelt, dürfen die Ihnen gegenüber Monotype obliegenden Verpflichtungen weder an einen Dritten unterlizenziert noch abgetreten werden (einschließlich einer Veränderung Ihrer Beherrschungsverhältnisse, die als Abtretung angesehen wird). Diese Geschäftsbedingungen sind für alle Rechtsnachfolger und Zessionare aller Parteien verbindlich.
   
4. Lieferung. Soweit gesetzlich zulässig, sehen die Standardlieferbedingungen von Monotype eine Versendung gemäß „F.O.B.-Ursprungsland“ vor.
   
5. Preise. Wenn nicht durch Monotype schriftlich anders angegeben, verstehen sich alle Preise in US Dollar und zuzüglich aller Steuern und Abgaben, die durch Regierungsbehörden auferlegten werden, sowie zuzüglich aller Fracht- und Versandkosten, die sämtlich von Ihnen zu zahlen sind.
   
6. Bezahlung. Soweit nicht in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Monotype abweichend gpreg_matchelt, hat die Bezahlung für Güter und Dienstleistungen von Monotype innerhalb von dreißig (30) Tagen netto ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Für verspätete Bezahlungen fallen ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen an, deren Höhe entweder anderthalb Prozent (1,5 %) pro Monat beträgt oder die nach dem geltenden Recht maximal zulässige Höhe, je nachdem, welche Höhe die geringeren Zinsen ergibt.
   
7. Gewährsleistung. Soweit nicht in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Monotype abweichend gpreg_matchelt oder soweit nicht das Gesetz eine weitergehende Gewährleistung vorschreibt, kaufen Sie die Güter und Dienstleistung, wie sie „stehen und liegen“, ohne irgendeine Zusicherung oder Garantie, darin inbegriffen – aber nicht beschränkt auf – Zusicherungen und Garantien in Bezug auf eine Nichtverletzung oder Eignung zu einem bestimmten Zweck.
   
8. Teilnichtigkeit. Falls eine Klausel aus diesen Geschäftsbedingungen nicht durchsetzbar oder unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die Durchsetzbarkeit oder Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit; in einem solchen Fall wird die betreffende Klausel dergestalt geändert und ausgelegt, dass sie dem mit der nicht durchsetzbaren oder unwirksamen Klausel verfolgten Zweck, soweit gemäß geltendem Recht oder gerichtlichen Entscheidungen zulässig, so weit wie möglich gerecht wird.
   
9. Export. lizenzierte Software in kein Land verschickt, transportiert oder exportiert oder auf irgendeine Weise verwendet wird, wenn dies durch die US Ausfuhrbehörden oder laut anwendbaren Exportgesetzen, Beschränkungen oder Regelungen verboten ist.
   
10. U.S.-Regierungsverträge. Wenn die Ihnen durch Monotype lizenzierte Software erworben wird gemäß den Bestimmungen (i) eines GSA-Vertrags, unterliegt die Verwendung, Reproduktion oder Preisgabe den Beschränkungen, die im einschlägigen „ADP Schedule“-Vertrag dargelegt sind, (ii) eines DOD-Vertrags, unterliegt die Verwendung, Vervielfältigung oder Preisgabe durch die Regierung den geltenden Beschränkungen, die in „DFARS 252.277-7013“ dargelegt sind; (iii) eines Zivil-geschäftsbesorgungsvertrags, unterliegt die Verwendung, Reproduktion oder Preisgabe „FAR 52.277-19(a) bis (d)“ und den in Ihrem mit Monotype geschlossenen Vertrag dargelegten Beschränkungen.
   
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Soweit Sie diesen Vertrag nicht über die Monotype-Schwestergesellschaften Monotype Ltd. oder Monotype GmbH schließen oder soweit nicht in dem zwischen Ihnen und Monotype geschlossenen Vertrag schriftlich abweichend gpreg_matchelt, unterliegt der zwischen Ihnen und Monotype geschlossene Vertrag den Gesetzen von Massachusetts, die für Verträge gelten, die gänzlich innerhalb dieses Commonwealth geschlossen werden oder durchführbar sind (kollisionsrechtliche Bestimmungen des Internationalen Privatrechts fin-den keine Anwendung). Der „United States District Court for the District of Massachusetts“ oder, wenn eine bundestaatliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, der „Superior Court of the Commonwealth of Massachusetts“ in Middlesex County, stellt den ausschließlichen Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten dar, die aus einem solchen Vertrag resultieren oder damit in Verbindung stehen. Sowohl Sie als auch Monotype erklä-ren sich mit der persönlichen Gerichtsbarkeit und der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in jedem Klageverfahren in Bezug auf einen solchen Vertrag einverstanden.
Wenn Sie diesen Vertrag über die Monotype-Schwestergesellschaft Monotype GmbH schließen, unterliegt der Vertrag den Gesetzen Deutschlands (kollisionsrechtliche Bestimmungen des Internationalen Privatrechts finden keine Anwendung). Für alle Streitigkeiten, die aus einem solchen Vertrag resultieren oder damit in Verbindung stehen, bilden die Gerichte von Frankfurt/Main in Deutschland den ausschließlichen Gerichtsstand. Sowohl Sie als auch die Monotype GmbH erklären sich mit der persönlichen Gerichtsbarkeit und der persönlichen Zuständigkeit die-ser Gerichte in jedem Klageverfahren in Bezug auf den Vertrag einverstanden.


Version 130301