GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Wir empfehlen Ihnen, diese Geschäftsbedingungen für spätere Bezugnahmen auszudrucken.
| 1. | Geltungsbereich.Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die bereits bestehenden und zukünftigen geschäftlichen Beziehungen zwischen Monotype Imaging Inc. (auf die zusammen mit deren verbundenen Unternehmen unter der Bezeichnung „Monotype Imaging“ Bezug genommen wird) und Ihnen („Sie“, „Ihnen“ oder „Kunde“). Von Ihnen verwendete zusätzliche oder damit nicht im Einklang stehende Bedingungen, einschließlich aller Geschäftsbedingungen, die auf einem durch Sie übermittelten Bestellschein angegeben sind, sind für Monotype Imaging nicht verbindlich, es sei denn, Monotype Imaging erklärt sich mit diesen schriftlich ausdrücklich einverstanden. |
| 2. | Vollständiges Vertragswerk. Preisangaben oder Preisinformationen von Monotype Imaging sind unverbindlich und unterliegen Änderungen ohne vorherige Ankündigung, es sei denn, ein Angebot wurde als verbindlich bezeichnet. Mündliche Absprachen zwischen Ihnen und Monotype Imaging müssen schriftlich durch Monotype Imaging bestätigt werden, und ein zwischen Ihnen und Monotype Imaging geschlossener Vertrag wird erst dann wirksam, wenn Monotype Imaging diesen schriftlich akzeptiert hat (z.B. durch eine Auftragsbestätigung, durch die der Auftrag endgültig festgelegt wird) oder wenn der Auftrag ausgeführt wird (z.B. durch Lieferung, Download oder dadurch, dass Sie eine Verbindung zur Software aufbauen). Soweit gesetzlich zulässig, behält sich Monotype Imaging das Recht vor, Fehler in ihren Angeboten, Rechnungen und Mitteilungen, wie etwa Rechtschreibfehler oder Rechenfehler, zu korrigieren. Sowohl Sie als auch Monotype Imaging sind gegenseitig verpflichtet, gemeinsam auf die uneingeschränkte Wirksamkeit Ihres Vertrags hinzuarbeiten. |
| 3. | Abtretung. Soweit nicht in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Monotype Imaging abweichend geregelt, dürfen die Ihnen gegenüber Monotype Imaging obliegenden Verpflichtungen weder an einen Dritten unterlizenziert noch abgetreten werden (einschließlich einer Veränderung Ihrer Beherrschungsverhältnisse, die als Abtretung angesehen wird). Diese Geschäftsbedingungen sind für alle Rechtsnachfolger und Zessionare aller Parteien verbindlich. |
| 4. | Lieferung. Soweit gesetzlich zulässig, sehen die Standardlieferbedingungen von Monotype Imaging eine Versendung gemäß „F.O.B.-Ursprungsland“ vor. |
| 5. | Preise. Wenn nicht durch Monotype Imaging schriftlich anders angegeben, verstehen sich alle Preise in US Dollar und zuzüglich aller Steuern und Abgaben, die durch Regierungsbehörden auferlegten werden, sowie zuzüglich aller Fracht- und Versandkosten, die sämtlich von Ihnen zu zahlen sind. |
| 6. | Bezahlung. Soweit nicht in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Monotype Imaging abweichend geregelt, hat die Bezahlung für Güter und Dienstleistungen von Monotype Imaging innerhalb von dreißig (30) Tagen netto ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Für verspätete Bezahlungen fallen ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen an, deren Höhe entweder anderthalb Prozent (1,5 %) pro Monat beträgt oder die nach dem geltenden Recht maximal zulässige Höhe, je nachdem, welche Höhe die geringeren Zinsen ergibt. |
| 7. | Gewährsleistung. Soweit nicht in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Monotype Imaging abweichend geregelt oder soweit nicht das Gesetz eine weitergehende Gewährleistung vorschreibt, kaufen Sie die Güter und Dienstleistung, wie sie „stehen und liegen“, ohne irgendeine Zusicherung oder Garantie, darin inbegriffen – aber nicht beschränkt auf – Zusicherungen und Garantien in Bezug auf eine Nichtverletzung oder Eignung zu einem bestimmten Zweck. |
| 8. | Teilnichtigkeit. Falls eine Klausel aus diesen Geschäftsbedingungen nicht durchsetzbar oder unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die Durchsetzbarkeit oder Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit; in einem solchen Fall wird die betreffende Klausel dergestalt geändert und ausgelegt, dass sie dem mit der nicht durchsetzbaren oder unwirksamen Klausel verfolgten Zweck, soweit gemäß geltendem Recht oder gerichtlichen Entscheidungen zulässig, so weit wie möglich gerecht wird. |
| 9. | Export. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Ihnen durch Monotype Imaging lizenzierte Software in kein Land verschickt, transportiert oder exportiert oder auf irgendeine Weise verwendet wird, wenn dies durch die US Ausfuhrbehörden oder laut anwendbaren Exportgesetzen, Beschränkungen oder Regelungen verboten ist. |
| 10. | U.S.-Regierungsverträge. Wenn die Ihnen durch Monotype Imaging lizenzierte Software erworben wird gemäß den Bestimmungen (i) eines GSA-Vertrags, unterliegt die Verwendung, Reproduktion oder Preisgabe den Beschränkungen, die im einschlägigen „ADP Schedule“-Vertrag dargelegt sind, (ii) eines DOD-Vertrags, unterliegt die Verwendung, Vervielfältigung oder Preisgabe durch die Regierung den geltenden Beschränkungen, die in „DFARS 252.277-7013“ dargelegt sind; (iii) eines Zivilgeschäftsbesorgungsvertrags, unterliegt die Verwendung, Reproduktion oder Preisgabe „FAR 52.277-19(a) bis (d)“ und den in Ihrem mit Monotype Imaging geschlossenen Vertrag dargelegten Beschränkungen. |
| 11. | Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Soweit Sie diesen Vertrag nicht über die Monotype Imaging-Schwestergesellschaften Monotype Imaging Ltd. oder Linotype GmbH schließen oder soweit nicht in dem zwischen Ihnen und Monotype Imaging geschlossenen Vertrag schriftlich abweichend geregelt, unterliegt der zwischen Ihnen und Monotype Imaging geschlossene Vertrag den Gesetzen von Massachusetts, die für Verträge gelten, die gänzlich innerhalb dieses Commonwealth geschlossen werden oder durchführbar sind (kollisionsrechtliche Bestimmungen des Internationalen Privatrechts finden keine Anwendung). Der „United States District Court for the District of Massachusetts“ oder, wenn eine bundestaatliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, der „Superior Court of the Commonwealth of Massachusetts“ in Middlesex County, stellt den ausschließlichen Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten dar, die aus einem solchen Vertrag resultieren oder damit in Verbindung stehen. Sowohl Sie als auch Monotype Imaging erklären sich mit der persönlichen Gerichtsbarkeit und der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in jedem Klageverfahren in Bezug auf einen solchen Vertrag einverstanden. Wenn Sie diesen Vertrag über die Monotype Imaging-Schwestergesellschaft Monotype Imaging Ltd. schließen, unterliegt der Vertrag den Gesetzen von England und Wales (kollisionsrechtliche Bestimmungen des Internationalen Privatrechts finden keine Anwendung). Für alle Streitigkeiten, die aus einem solchen Vertrag resultieren oder damit in Verbindung stehen, bilden die Gerichte von London in England den ausschließlichen Gerichtsstand. Sowohl Sie als auch die Monotype Imaging Ltd. erklären sich mit der persönlichen Gerichtsbarkeit und der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in jedem Klageverfahren in Bezug auf einen solchen Vertrag einverstanden. Wenn Sie diesen Vertrag über die Monotype Imaging-Schwestergesellschaft Linotype GmbH schließen, unterliegt der Vertrag den Gesetzen Deutschlands (kollisionsrechtliche Bestimmungen des Internationalen Privatrechts finden keine Anwendung). Für alle Streitigkeiten, die aus einem solchen Vertrag resultieren oder damit in Verbindung stehen, bilden die Gerichte von Frankfurt/Main in Deutschland den ausschließlichen Gerichtsstand. Sowohl Sie als auch die Linotype GmbH erklären sich mit der persönlichen Gerichtsbarkeit und der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in jedem Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf; dessen Anwendung ist ausdrücklich ausgeschlossen. |
Version 120224